Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Print-Online-Auktion Marktplatz „www.vn-auktion.at“

Teilnahmeregeln Print-Online-Auktion

  1. Betreiber der Internet-Plattform „www.vn-auktion.at“ ist die Russmedia Verlag GmbH, im Folgenden „Verlag“ genannt. Mit der Teilnahme werden die nachstehenden Teilnahmeregeln als verbindlich anerkannt.
  2. Die durch den Verlag angebotene Internet-Plattform ist ein auktionsähnlicher Marktplatz zum Zwecke des Angebotes und der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen, insbesondere Einzelhandelsunternehmen. Der Verlag stellt hierbei die Internetplattform zur Nutzung bereit und ist von den Versteigerern bevollmächtigt, die Versteigerungserlöse mit befreiender Wirkung gegenüber den Bietern zu vereinnahmen. Der Verlag ist dabei weder in den Geschäftsprozess, den Kauf, den Verkauf oder den Tausch von Produkten oder Dienstleistungen mit einbezogen, noch ist er, im Auftrag der Unternehmen, in die Abwicklung der Geschäfte involviert. Die Teilnahme an diesem Marktplatz ist für die Verkäufer und die Käufer der Produkte oder Dienstleistungen frei von Beiträgen oder Gebühren.
  3. Für alle Produkte oder Dienstleistungen, die über den Marktplatz angeboten werden, gelten die Angebote des Verkäufers auf der Website und im Auktionskatalog. Gem. Punkt 2 ist der Verlag nicht in den Geschäftsprozess involviert und übernimmt demzufolge keine Verantwortung und keine Garantien für die Produkte und haftet auch nicht für andere mit dem Produkt in Zusammenhang stehende Bedingungen. Dazu gehören insbesondere:
    • Garantien in Bezug auf die Produkthaftung und Markenschutz
    • Berechtigung des Verkäufers zum Verkauf
    • Sonstige Verletzungen von Pflichten oder Rechten in Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen durch den Verkäufer.
  4. Die Verantwortung für eine korrekte Ausschreibung, den Zustand bzw. die Garantien im Zusammenhang mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen liegt ausschließlich bei den jeweiligen Verkäufern. Der Verlag ist nicht Verkäufer der Produkte und übernimmt für diese keinerlei Verantwortung.
  5. Alle Produkte und Dienstleistungen sind im Auktionskatalog und auf der Internetplattform aufgeführt und durch die Bieter zu besichtigen. Es wird empfohlen, die Artikel vor Abgabe von Geboten zu besichtigen.
  6. Berechtigt zur Teilnahme an diesem auktionsähnlichen Marktplatz sind alle Personen, die volljährig und voll geschäftsfähig sind. Angestellte von teilnehmenden Unternehmen dürfen an der Auktion teilnehmen. Es ist ihnen allerdings untersagt, für Produkte, die von ihrem eigenen Unternehmen angeboten werden, mitzubieten.
  7. Jegliche Beeinträchtigung der Internetplattform bzw. des Marktplatzes durch den Einsatz von Geräten, Methoden oder Softwarekomponenten ist untersagt. Der Verlag behält sich vor, alle auf den Einsatz vorgenannter Komponenten zurückzuführende Schäden dem Teilnehmer als Schadensersatz geltend zu machen. Ebenso behält sich der Verlag vor, zuwiderhandelnde Teilnehmer mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige Abmahnung und ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.
  8. Sämtliche auf der Internetplattform veröffentlichten Inhalte sind Eigentum des Verlages bzw. der teilnehmenden Unternehmen. Eine anderweitige Nutzung der Website als zu Zwecken der Teilnahme an den angebotenen Auktionen, insbesondere die Reproduktion, Veränderung und/oder vollständige oder teilweise Übernahme ist untersagt.
  9. Alle Teilnehmer verpflichten sich, die Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, einschließlich Handelsbräuche, bei der Teilnahme am Marktplatz und bei der Nutzung der Website einzuhalten.

Teilnahmeregeln Bieter

  1. Der auktionsähnliche Marktplatz beginnt am 7. März 2024 und endet am 18. März 2024 ab 16.00 Uhr. Maßgeblich für die Anfangs- und Schlusszeit ist die Uhrzeit auf der Website. Die Abgabe von Angeboten ist nur innerhalb dieser Frist möglich. Bei nicht vorhersehbaren technischen Problemen behält sich der Verlag vor, den Marktplatz ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen zu beenden oder zu verändern, sofern es der Aufrechterhaltung der Funktionsweise dient.
  2. Gebote können zwischen dem 7. März 2024 und dem 18. März 2024 abgegeben werden. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Gebotsabgabe 24 Stunden am Tag möglich. Das genaue Auktionsende entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.
  3. Für jeden angebotenen Artikel bzw. jede angebotene Dienstleistung wird der Verlag ein Startgebot festlegen. Dieses Startgebot ist das minimal abzugebende Gebot, bevor aktiv an der Auktion teilgenommen werden kann. Zusätzlich zu den Auktionsangeboten werden Artikel im Sofortkauf zu 70% des regulären Warenwertes angeboten.
  4. Die Höhe des höchsten Gebotes bei Auktionsende entspricht mindestens dem Mindestpreis des jeweiligen Auktionsartikels. Der Mindestpreis beträgt in der Regel 50% des Verkaufswertes eines Produktes ( bei Autos und Motorräder 70%) oder einer Dienstleistung nach Angabe des Verkäufers. Jeder Artikel besitzt somit einen Mindestpreis, unter dem kein Zuschlag erfolgen kann. Ist das höchste Gebot vor dem Zuschlag gleich oder größer als der Mindestpreis, so erhält der Bieter den Zuschlag gemäß nachfolgenden Regeln.

Bietprozess

  1. Die Auktion im Internet erlaubt Stellvertretergebote. Sie können ein geheimes Höchstgebot für einen Artikel festlegen – der maximale Preis, den Sie für einen Artikel zu zahlen bereit sind – welches nur Ihnen und der eingesetzten Bietersoftware bekannt ist. An Ihrer Stelle bietet die Bietersoftware für Ihre(n) ausgewählte(n) Artikel mit. Dabei wird immer nur soviel geboten, dass Sie der aktuell Höchstbietende für den betreffenden Artikel sind. Somit ist Ihr geheimer Höchstpreis, Ihr Limit, nicht unbedingt auch der Preis, den Sie für den Artikel zahlen müssen, wenn Sie den Zuschlag erhalten. Der Preis bei Zuschlag kann somit also unter Ihrem Höchstpreis, keinesfalls aber kann er über diesem Limit liegen. Auch wenn das Limit Ihnen eine Sicherheit in Form einer Preisobergrenze gibt, ist es wichtig, dass Sie sich über den Höchstbetrag und die rechtliche Verbindlichkeit der Angabe bewusst sind. Mit der Eingabe des Höchstbetrages gehen Sie einen Vertrag ein, welcher Sie nach Erhalt des Zuschlags dazu verpflichtet, den Betrag Ihres letzten und höchsten Gebotes (maximal Ihr persönliches Höchstgebot) inklusive Steuern zu bezahlen.
  2. Sofern Sie der erste Bieter auf einen Artikel sind, muss Ihr geheimes Höchstgebot mindestens der Höhe des Startgebotes entsprechen. Sofern bereits Gebote auf einen Artikel vorliegen, muss Ihr geheimes Höchstgebot das aktuell führende Gebot um mindestens 1,00 Euro übersteigen.
  3. Die Bietersoftware bietet stellvertretend für Sie auf Ihre(n) ausgesuchten Artikel. Basis ist dabei immer Ihr geheimes Höchstgebot. Die Software bietet nur gerade so viel bzw. erhöht Ihr Gebot immer nur um so viel, dass Sie in Führung bleiben und möglicherweise den Zuschlag erhalten. Die Bietersoftware bietet solange mit, bis niemand anderes mehr mitbietet – Ihr Gebot folglich nicht mehr erhöht werden muss – oder Ihr geheimes Höchstgebot erreicht ist oder das Auktionsende erreicht worden ist. Sind Sie der erste Bieter für einen Artikel, bietet die Software das minimale Startgebot. Sind Sie der Höchstbietende bei Auktionsende, erhalten Sie den Zuschlag.
  4. Wenn Ihr geheimes Höchstgebot mit dem geheimen Höchstgebot eines anderen Bieters identisch ist, dann gilt derjenige Bieter, welcher sein Gebot zuerst abgegeben hat, als Höchstbietender. Sofern er bis Auktionsende nicht mehr überboten wird, würde er den Zuschlag erhalten.
  5. Die Überwachung Ihrer Gebote und des Auktionsverlaufes ist Ihre Aufgabe. Sollten Sie von einem anderen Bieter – mit einem höheren geheimen Höchstgebot - überboten werden, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen wollen um weiter mitzubieten oder ob Sie dem darauf folgenden Bietprozess fernbleiben wollen. Wenn Sie ein neues geheimes Höchstgebot abgeben, so ersetzt dies alle – für den jeweiligen Artikel abgegebenen – vorherigen Gebote. Das neue geheime Höchstgebot muss um mindestens 1,00 Euro höher sein als das aktuelle Gebot.
  6. Sollte es zwischen Bietern untereinander oder zwischen Bietern und dem Verlag  Konflikte bezüglich der Gültigkeit eines Gebotes geben, so entscheidet der Verlag gemäß den vorstehenden Regeln, welches Gebot Gültigkeit besitzt bzw. wem der Zuschlag für den Artikel erteilt wird. Alle Entscheidungen des Verlages sind endgültig und verbindlich.
  7. Gebote, die aufgrund von Verlust, Unvollständigkeit, Unleserlichkeit, technischen Problemen oder Fehlleitung nicht vollständig eingehen sind ungültig. Der Verlag ist nicht für diese Gebote verantwortlich. Ebenfalls nicht verantwortlich ist der Verlag für Einschränkungen des Bieters, aufgrund von Störungen des Servers, der Software oder des Netzes. Der Beleg für das Aussenden einer Nachricht wird nicht als Beleg anerkannt, dass der Verlag diese Nachricht erhalten hat. Sämtliche Kosten, die dem Bieter aufgrund von Internet- oder Telefonkosten entstehen, hat der Bieter allein zu tragen. Der Verlag ist nicht für diese Kosten verantwortlich.
  8. Während und auch nach Beendung der Auktion erhalten Sie Informationsmails über den aktuellen Bietprozess. Sofern Sie ein Gebot abgegeben haben, von einem anderen Bieter überboten wurden oder den Zuschlag für einen Artikel erhalten haben, erhalten Sie eine E-Mail. Diese E-Mails dienen reinen Informationszwecken. Der Versand oder die Unterlassung des Versandes haben keinerlei Auswirkungen auf den Status Ihres(r) Gebote(s) oder der Gebote anderer Bieter. Einzig die Belege der Gebote der Internetplattform stellen die verbindliche Aufzeichnung des Gebotsverlaufs dar. Aufgrund dieser verbindlichen Datenbasis wird am Ende der Auktion bestimmt, welcher Bieter den Zuschlag erhält.

Zahlungskonditionen

  1. Mit Ablauf der Auktionszeit bestimmt der Verlag den Höchstbietenden eines jeden Artikels. Innerhalb von 5 Werktagen wird der Käufer per E-Mail und/ oder Telefon kontaktiert, über den Zuschlag informiert und zur Zahlung des Preises in Höhe des letzten höchsten Gebotes aufgefordert. Als Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, sind Sie zur Zahlung des vollen Preises innerhalb von 3 Werktagen nach Kontaktaufnahme und Information verpflichtet. Sollte eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein oder eine Zahlung nicht rechtzeitig eintreffen, behält sich der Verlag das Recht vor, den Käufer zu disqualifizieren  und dem Bieter mit dem nächst höchsten Gebot den Zuschlag zu erteilen. Als neuer Höchstbietender sind Sie zur vollständigen Zahlung innerhalb 2 Werktagen nach Benachrichtigung durch den Verlag verpflichtet. Sollte auch hier eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein oder die Zahlung nicht innerhalb von zwei Werktagen eingetroffen sein, behält sich der Verlag das Recht vor, den Prozess von Disqualifikation und Benachrichtigung der Folgebieter fortzusetzen oder den Artikel aus dem Verkauf zurückzuziehen. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
  2. Der angegebene Gesamtkaufpreis versteht sich einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Gesamtkaufpreis für einen Artikel wird durch das Höchstgebot zum Zeitpunkt des Abschlusses des Marktplatzes für jeden Höchstbietenden bestimmt.
  3. Dieser Gesamtverkaufspreis muss vom Käufer an den zum Inkasso bemächtigten Verlag gezahlt werden. In gewissen, speziell ausgewiesenen Fällen zahlt der Käufer diesen Gesamtverkaufspreis direkt dem Verkäufer.
  4. Es liegt in der Verantwortung von Verkäufer und Käufer sich um allfällige Lizenzen, Anmeldungen oder andere Gebühren in Zusammenhang mit dem Artikel zu kümmern.
  5. Unverzüglich nach der Bezahlung des ersteigerten Artikels erhält der Käufer ein Zertifikat über den gekauften Artikel vom Verlag. Mit diesem Zertifikat kann er den entsprechenden Artikel beim Verkäufer auslösen. Vereinbarungen hinsichtlich der Lieferung oder Selbstabholung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Kosten werden zwischen Käufer und Verkäufer getroffen.
    Alle Reisegutscheine befinden sich bei der Russmedia Verlag GmbH in Schwarzach und können mit dem Zertifikat zu den angegebenen Öffnungszeiten bei der Information abgeholt werden.

Anmeldung und Datenschutz

  1. Für die Teilnahme am auktionsähnlichen Marktplatz und die Abgabe von Geboten für einzelne Artikel, ist eine Anmeldung erforderlich.
    Für diese Anmeldung wird benötigt:
    • Anrede, Vorname, Nachname, Alter,
    • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Straße, Hausnummer und Plz und Ort
    Diese Information wird dazu benutzt, Sie im Falle eines Zuschlages zu informieren und wird mit dem Verlag (für das Inkasso) und dem Verkäufer (damit er den Artikel dem richtigen Bieter aushändigt) geteilt. Mit der Anmeldung erhalten Sie einen individuellen Nutzernamen, der es Ihnen erlaubt, auf dem auktionsähnlichen Marktplatz Gebote abzugeben und die Entwicklung der Gebote zu verfolgen.
    HINWEIS: Wenn Sie nicht erkannt werden wollen, dann sollten Sie nicht am Onlinemarktplatz teilnehmen.
    Informationen werden ausschließlich für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses genutzt, sofern Sie nicht einer zusätzlichen Verwendung der Daten ausschließlich zugestimmt haben.
  2. Für die Nutzung des Online-Portals „www.vn-auktion.at“ gelten im übrigen die AGB´s, die unter www.vn.at abgerufen und eingesehen werden können.

Gemeinsame Bestimmungen

  1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
  3. Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Vollkaufmann ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art Feldkirch. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

Hinweis